Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur Level-Worker („Agentur“) und ihren Auftraggebern („Kunden“), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
(2) Die Agentur erbringt digitale Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Prozessautomatisierung, Webentwicklung, digitale Barrierefreiheit und Online-Marketing. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell unterbreiteten Angebot.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur erfolgen schriftlich in Textform, insbesondere per E-Mail oder über digitale Signaturplattformen wie Dropbox Sign.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform oder durch digitale Unterschrift zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB an.
(3) Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
3. Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig. Erst nach Eingang dieser Anzahlung beginnt die Agentur mit der Leistungserbringung.
(3) Der Restbetrag ist mit Leistungserbringung bzw. Übergabe der Arbeitsergebnisse fällig. Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10 € pro Mahnung zu erheben. Weitere Rechte bleiben unberührt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung aller Liefer- und Leistungsfristen, mindestens jedoch um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(3) Korrekturschleifen und Feedback sind durch den Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe der jeweiligen Teilleistung zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz zweifacher schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen erfüllt oder mit der Zahlung der Anzahlung mehr als 14 Kalendertage in Verzug gerät.
5. Leistungen, Lieferfristen und Teilleistungen
(1) Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll nutzbar und unabhängig verwendbar sind.
6. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den durch die Agentur erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck.
(2) Die Übertragung weitergehender Rechte (z. B. Quellcode, Originaldateien) bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Die Rechteeinräumung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7. Gewährleistung und Abnahme
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Es wird kein konkreter Erfolg (z. B. rechtliche Konformität, Platzierung in Suchmaschinen) geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
(3) Die Sachmängelhaftung ist auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Nachbesserung ist endgültig fehlgeschlagen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Leistung.
8. Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht für eine ordnungsgemäße Datensicherung gesorgt hat.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche ihnen im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Es gilt die Datenschutzerklärung der Agentur, abrufbar unter: Impressum & Datenschutz.
10. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.