Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Dezember 2025
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur Level-Worker („Agentur") und ihren Auftraggebern („Kunden"), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
(2) Die Agentur erbringt digitale Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Prozessautomatisierung (z.B. n8n, OpenAI), Webentwicklung, digitale Barrierefreiheit und Online-Marketing. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell unterbreiteten Angebot.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur erfolgen schriftlich in Textform, insbesondere per E-Mail oder über digitale Signaturplattformen wie Dropbox Sign.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform oder durch digitale Unterschrift zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB an.
(3) Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
3. Vergütung, Fälligkeit und Fremdkosten
(1) Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig. Erst nach Eingang dieser Anzahlung beginnt die Agentur mit der Leistungserbringung.
(3) Der Restbetrag ist mit Leistungserbringung bzw. Übergabe der Arbeitsergebnisse fällig. Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10€ pro Mahnung zu erheben.
(5) Fremdkosten & Cloud-Hosting: Kosten für die Nutzung von Drittanbieter-Diensten und Infrastruktur (insb. Cloud-Hosting bei Railway, Neon; API-Gebühren von OpenAI; Software-Lizenzen) sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten. Diese Verträge schließt der Kunde direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab ("Client Pays"-Modell).
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung aller Liefer- und Leistungsfristen.
(3) Zahlungsmittel für Cloud-Dienste: Soweit die Infrastruktur auf Accounts des Kunden läuft (z.B. Railway Workspace), ist der Kunde verpflichtet, für eine deckende Zahlungsmethode beim Provider zu sorgen.
(4) Sichere Datenübertragung: Die Übermittlung sensibler Zugangsdaten erfolgt ausschließlich über die von der Agentur bereitgestellten sicheren Kanäle.
(5) Korrekturschleifen und Feedback sind durch den Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe der jeweiligen Teilleistung zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(6) Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz zweifacher schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen erfüllt.
5. Leistungen, Lieferfristen und Teilleistungen
(1) Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll nutzbar und unabhängig verwendbar sind.
6. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den durch die Agentur erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck.
(2) Die Übertragung weitergehender Rechte (z.B. Quellcode, Originaldateien) bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Die Rechteeinräumung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7. Gewährleistung und Abnahme
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Es wird kein konkreter Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Ausschluss für Drittanbieter: Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Funktionalität von Software und Diensten Dritter.
(3) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
(4) Die Sachmängelhaftung ist auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Leistung.
8. Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht für eine ordnungsgemäße Datensicherung gesorgt hat.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz und AVV
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche ihnen im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(2) Auftragsverarbeitung: Die Parteien sind sich einig, dass der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten haben kann. Soweit hierbei eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien die nachfolgende „Anlage zur Auftragsverarbeitung" ab.
10. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer (Agentur) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Kunde). Gegenstand ist die Einrichtung, Wartung und Überwachung von automatisierten Geschäftsprozessen auf der Cloud-Infrastruktur des Auftraggebers. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Zweck ist die Automatisierung von Geschäftsprozessen. Die Verarbeitung umfasst das Erfassen, Speichern, Verändern, Auslesen, Übermitteln und Löschen von Daten durch automatisierte Workflows.
3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Datenarten: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Kommunikationsinhalte (E-Mails, Chatlogs), Protokolldaten, API-Schlüssel.
Betroffene: Kunden, Interessenten, Mitarbeiter und Partner des Auftraggebers.
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich: a) Daten nur nach Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten; b) Die Vertraulichkeit zu wahren; c) Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu treffen; d) Den Auftraggeber bei der Wahrung von Betroffenenrechten zu unterstützen.
5. Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer gewährleistet Sicherheit durch: Zugangskontrolle (Starke Passwörter, 2FA, Passwort-Manager), Übertragungskontrolle (Verschlüsselung SSL/HTTPS, OneTimeSecret für Credentials) und Trennungskontrolle (Dedizierte Workspaces pro Kunde).
6. Unterauftragnehmer
Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragnehmer für interne Zwecke der Agentur zu:
- Google Ireland Limited (Irland/USA) - Kommunikation, Monitoring & Alerts
Hinweis: Cloud-Provider, die der Auftraggeber selbst beauftragt (z.B. Railway, OpenAI), sind direkte Dienstleister des Auftraggebers.
7. Weisungsbefugnis und Löschung
Der Auftraggeber behält die volle Weisungsbefugnis. Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer alle Zugänge und Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
Stand: November 2025